Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr
Das Büro für Konsumentenfragen (BFK) führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird. Es steht den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Onlineshops.
Verbesserte Ergebnisse
Von den 2022 geprüften 100 Unternehmen haben 36% (Vorjahr 16%) alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber 2021 entspricht. Bei 29% der Unternehmen (Vorjahr 32%) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel (Vorjahr 50%) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 800 Produkte überprüft (Vorjahr 661), davon waren 56% richtig deklariert (Vorjahr 40%).
Präventive Wirkung
Die ab 2022 eingeführte Praxis, Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, hat gemäss BFK präventiv gewirkt und zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen. Bei rund der Hälfte der Unternehmen, deren Produkte beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse vor. Gegen die verantwortlichen Personen wurden keine Bussen verhängt.
Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in zwei Fällen eine Berichtigungsverfügung erstellen.
Holzart und Holzherkunft müssen deklariert werden
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Holzdeklaration verlangt, dass bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten Holzart und Holzherkunft deklariert werden müssen. Dies als Ergänzung zur Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.