Attraktiver, auch beim Lohn
Der Wettbewerb um die besten Fachkräfte wird immer härter. Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM in diesem Zusammenhang nun auch die Löhne von Lernenden attraktiver gestalten. Während der vier- respektive zweijährigen Ausbildungszeit sollen die Lernenden für ihre Leistung auch fair entschädigt werden. Deshalb wurden die Verbands-Empfehlungen angepasst.
Die Erhöhung bei der vierjährigen EFZ-Lehre fällt in den ersten beiden Jahren relativ moderat aus. Sie beträgt Fr. 40.- bzw. Fr. 50.- gegenüber der bisherigen Empfehlung. Dafür sollen im dritten und vierten Lehrjahr pro Monat 200 Franken mehr ausbezahlt werden. Bei der EBA- Lehre beträgt die Erhöhung in beiden Ausbildungsjahren 100 Franken pro Monat.
Ab 2024 gelten die neuen Empfehlungen. Die im Lehrvertrag festgelegten Mindestlöhne sind nach dessen Freigabe bindend. Jedoch können die Ausbildungsbetriebe gute Leistungen ihrer Lernenden zum Beispiel mit einem 13. Monatslohn oder zusätzlichen Prämien honorieren.
Da Lernende nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, können selbstverständlich auch Löhne, die von der Empfehlung abweichen, vereinbart werden.
Beim Festlegen des Lohnes für Lernende, die bereits eine Erstausbildung absolviert haben, gilt es die Erstausbildung zu berücksichtigen. Aufgrund der sehr individuellen Rahmenbedingungen gibt der VSSM zu diesen Lehrverhältnissen keine Lohnempfehlung ab.