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Fach-Info

Mehr Lohn im Schreinergewerbe

Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM hat sich mit den Sozialpartnern Unia und Syna für 2024 auf folgende Lohnerhöhungen geeinigt:

  • Die Effektivlöhne (Bemessungsgrundlage: 100%-Pensum) werden bei allen Arbeitnehmenden generell um 60 Franken pro Monat erhöht. 
  • Zusätzlich kommen 30 Franken pro Mitarbeitenden dazu, die individuell ausbezahlt werden sollen. 
  • Die Mindestlöhne werden bei allen Arbeitnehmenden-Kategorien um 1.5% erhöht.

So funktioniert die individuelle Erhöhung

Zum Erklären der individuellen Erhöhung hier ein Beispiel: Eine Schreinerei beschäftigt fünf Mitarbeitende. Es wird ein Topf von 150 Franken (5-mal 30 Franken) angelegt. Zwei Angestellte erhalten je 50 Franken für ihre guten Leistungen, zwei Mitarbeitende je 25 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Wichtig ist dabei, dass der gesamte Betrag von 150 Franken ausbezahlt wird. Die Verteilung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Empfehlung: Ab 1.1.2024 neue Löhne

Die neuen Löhne gelten für alle dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Betriebe ab Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung. Diese wird vom Bundesrat erteilt. Wann, ist noch nicht ganz klar. Die Sozialpartner empfehlen jedoch, die neuen Löhne ab 1. Januar 2024 umzusetzen. Lohnerhöhungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis Inkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeit gewährt wurden, können angerechnet werden.