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Fach-Info

Mehr Lohn

Die Arbeitnehmenden (Gewerkschaften Unia und Syna) sowie die Arbeitgeber (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM) konnten die Lohnverhandlungen abschliessen. Sowohl die Effektivlöhne als auch die Mindestlöhne werden 2025 ansteigen.

Effektivlöhne

Die effektiven Löhne werden bei allen dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden generell um 65 Franken pro Monat erhöht (Bemessungsgrundlage: 100%-Pensum). Zusätzlich dazu kommen 35 Franken pro Mitarbeitenden, die individuell ausbezahlt werden sollen.

 

Hierzu ein Beispiel: Ein Schreinerbetrieb hat vier Angestellte. Es wird ein Topf von 140 Franken (4-mal 35 Franken) angelegt. Zwei Angestellte bekommen je 50 Franken für ihre guten Leistungen, ein Mitarbeitender bekommt 40 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Wichtig dabei ist, dass der gesamte Betrag von 140 Franken ausbezahlt wird.

 

Im Unterschied zu anderen Branchen werden die Erhöhungen bei den effektiven Gehältern in fixen Beträgen ausgewiesen. Durch diesen Ansatz profitieren Mitarbeitende mit tieferen Einkommen überproportional.

Mindestlöhne

Die Mindestlöhne werden bei allen Arbeitnehmenden-Kategorien um 2 % erhöht.

Gültigkeit

Die ausgehandelten Lohnanpassungen werden nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingereicht. Spätestens ab der Allgemeinverbindlicherklärung des Bundes müssen alle dem GAV unterstellten Betriebe der Schreinerbranche die Lohnerhöhungen zwingend umsetzen.

 

Die Sozialpartner empfehlen jedoch allen Betrieben die neuen Löhne schon ab 1. Januar 2025 umzusetzen.