Kontakt Mediadaten Offene Stellen inserieren
Fach-Info

Kulanz sieht anders aus

Bild: SRF 

Während rund vier Jahren verkaufte Mapei Parkettkleber, der sich schon nach kurzer Zeit wieder löst. Durch einen Beitrag im «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens wird der Fall jetzt einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Im geschilderten Beispiel geht es um den Parkettboden einer Privatwohnung, der nach sieben Jahren vollständig herausgerissen und neu verlegt werden muss.

 

Beitrag SRF

 

Der Schaden ist eindeutig: Sowohl am abgelösten Parkett als auch auf dem Unterlagsboden gibt es Leimrückstände. Es handelt sich um einen Kohäsionsbruch, die Verbindung hat innerhalb des Klebers versagt. Weil die fünfjährige Verjährungsfrist abgelaufen ist, weigert sich Mapei, Sanierungskosten zu übernehmen. «Sie zahlen nur den Leim zum Verlegen des neuen Parketts», erklärt Markus Hartmann. Seine Schreinerei aus Hinteregg ZH führte den Bodenbelag vor sieben Jahren aus. 

 

Laut Baurecht-Spezialist Pascal Rey gibt es eine Möglichkeit, Mapei zu belangen. «Wir haben in der Schweiz ein Produktehaftpflichtgesetz. Unter diesem Gesetz kann der Konsument direkt gegen den Hersteller eines fehlerhaften Produktes vorgehen», äussert er sich im Kassensturz-Beitrag. Ab Entdeckung des Mangels hätten Endkunden drei Jahre Zeit. Die Haftung verjähre zehn Jahre nach Herstellung des Leims. 

Allerdings müsste die Bauherrschaft gegen den Leimhersteller klagen, um das einzufordern.

 

In einer Stellungnahme beruft sich Mapei auf die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, an die sich auch alle Mitbewerber in der Branche halten würden. Im fraglichen Fall seien die fünf Jahre verstrichen. Die längere Verjährungsfrist im Produktehaftpflichtgesetz sei nicht anwendbar, «weil beim Verkauf der Produkte nicht erkennbar war, ob ein Fehler vorlag.» Diese Aussage müsste Mapei in einem Prozess jedoch zuerst beweisen. (hw)