Im Interesse der Branche
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den arbeitsrechtlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Schreinergewerbe für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt. Er ist somit ab 1. Januar 2023 für alle Betriebe im gesamten Geltungsbereich anwendbar und verbindlich, unabhängig davon, ob sie Mitglied beim VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten) sind oder nicht.
Längere Verzögerung
Gegen diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung – nicht gegen den GAV – reichten zwei industriell produzierende Unternehmen aus der Branche Ende 2021 Einsprachen ein. Sie wollten nicht dem GAV unterstellt sein. Die Einsprachen führten zu Verzögerungen: Statt wie erhofft bereits im Frühjahr 2022, erfolgte die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erst jetzt.
Die beiden Teile
Das für die Branche so wichtige Vertragswerk besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus dem weitgehend unbestrittenen GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz, andererseits aus dem arbeitsrechtlichen GAV. Durch den aktuellen Entscheid des Bundesrates sind jetzt wieder beide GAV des Schreinergewerbes allgemeinverbindlich.
Lohnanpassungen als nächster Schritt
Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Umsetzung per 1. Januar 2023 empfohlenen Lohnanpassungen werden nun ebenfalls zur Allgemeinverbindlicherklärung dem Bundesrat eingereicht. Sobald diese vorliegt, sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen. (hw)