Die Anforderungen der Zukunft
Bild: RIWAG Türen AG
Wer auch in Zukunft selber Türen für Brandschutz, Fluchtwege und Rauchschutz herstellen will, kommt nicht darum herum, sich mit den Vorschriftsänderungen auseinanderzusetzen. Die Europäischen Normungsorganisationen haben die entsprechenden Produktnormen schon länger veröffentlicht. Ab wann sie für Schweizer Schreiner verbindlich sind, richtet sich nach dem Ablauf der Koexistenzphasen. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten:
Aussentüren mit Anforderungen an Brandschutz/Fluchtwege/Rauchschutz
Ab 1. November 2019 muss eine Leistungserklärung erstellt werden. Dafür ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erforderlich. Nur für Betriebe, die weniger als 50 Brandschutztüren pro Jahr herstellen, reicht eine abgespeckte WPK in Form einer Selbstdeklaration aus.
Per 1. November verlieren auch alle nationalen VKF-Zulassungen für Aussentüren, Tore und Fenster ihre Gültigkeit.
Aussentüren ohne Brandschutzanforderungen
Bereits seit 2015 müssen alle Aussentürhersteller ihren Abnehmern eine Leistungserklärung zur Verfügung stellen.
Innentüren mit und ohne Brandschutzanforderungen
Hier gibt es aktuell keinen gültigen Stichtag. Dies, nachdem Ende August bekannt gegeben wurde, dass es aufgrund juristischer Probleme zu weiteren Verzögerungen komme. Nähere Informationen wurden für Oktober 2019 angekündigt.
Bei Brandschutztüren gilt somit weiterhin das bisher praktizierte VKF-Prinzip.
Schreinersicht.ch wird in weiteren Artikeln auf die Details der neuen Situation und Lösungswege für die Schreinereien eingehen.