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Änderung bei Brandschutztüren

Änderungen im Bauproduktegesetz führen dazu, dass in der Schweiz das bisherige VKF-System durch das Konzept der europäischen Brandschutznorm EN 16034 ersetzt wird. Die neue Norm verlangt von den Schreinereien eine Fremdüberwachung, die sogenannte Werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Zusätzlich müssten die Betriebe für ihre Brandschutztüren mit den Zertifikaten ihrer Lizenzgeber eine eigene Zertifizierung beantragen. Das ist kompliziert und kostet viel, zudem liegt die ganze Verantwortung bei der Schreinerei.

 

Als Alternative zu diesem aufwändigen Verfahren gibt es jetzt den einfachen RIWAG-Weg. Damit können Schreinereien weiterhin ohne grossen Mehraufwand Brandschutztüren verkaufen. Sie konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft, den Rest können sie den Spezialisten von RIWAG überlassen. Überzeugen Sie sich im Erklärungsvideo vom direkten RIWAG-Weg.

 

 

Die europäische Norm für Aussentüren ist bereits gültig, daher dürfen seit dem 1.11.2016 entsprechende Brandschutz-Aussentüren in Verkehr gebracht werden. Die Innentüren-Norm wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 auch folgen. Es besteht für beide Normen eine Übergangsfrist von 2-3 Jahren. Aktuell geht man davon aus, dass Brandschutz-Aussentüren per 1.11.2019 nur noch mit Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden dürfen.

RIWAG